Gebührenordnung des Segelclub Dresden-Wachwitz e.V.
Stand 01. Januar 2012
§ 1 Mitgliedsbeiträge
| Fälligkeit | ||
| Erwachsene | 84,- € | 15. Februar |
| Ehepaare / Gleichgestellte | 108,-€ | 15. Februar |
| Kinder / Jugendliche | 42,- € | 15. Februar |
| Außerordentl. Mitglieder | 66,- € | 15. Februar |
| Außerordentl. Ehepaare / Gleichgestellte | 72,- € | 15. Februar |
§ 2 Beitrittsgebühren (zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag)
Wer als ordentliches oder außerordentliches Mitglied aufgenommen wird, zahlt einen Betrag in Höhe von 2 Jahres-Mitgliedsbeiträgen (2 JMB) als Beitrittsgebühr. Bei Wechsel des Mitgliederstatus (Differenz von AO zu OM) muss die Beitrittsgebühr angepasst werden (2 JMB). Die Aufnahmegebühr wird durch die Anwärter als Kaution hinterlegt, wenn Nutzungen gemäß Punkte 4 und 6 erfolgen.
Die Beitrittsgebühr ermäßigt sich für Jugendliche, die mindestens 3 Jahre Mitglied des Juniorenclubs des SCW waren, auf einen JMB. Für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits früher mindestens zwei Jahre ordentliches Clubmitglied oder JC-Mitglied waren, kann die Beitrittsgebühr auf Antrag und Bestätigung durch den Clubrat erlassen oder ermäßigt werden.
Beitrittsgebühren werden binnen vier Wochen nach Aufnahme fällig.
Die Beitrittsgebühr ermäßigt sich für Jugendliche, die mindestens 3 Jahre Mitglied des Juniorenclubs des SCW waren, auf einen JMB. Für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits früher mindestens zwei Jahre ordentliches Clubmitglied oder JC-Mitglied waren, kann die Beitrittsgebühr auf Antrag und Bestätigung durch den Clubrat erlassen oder ermäßigt werden.
Beitrittsgebühren werden binnen vier Wochen nach Aufnahme fällig.
§ 3 Jahresausbildungspauschale JC
| 1 Kind | jedes weitere Kind | Fälligkeit | |
| Kinder von Clubmitgliedern | 64,00 € | 61,00 € | 15. Februar |
| andere Kinder und Jugendliche | 79,00 € | 76,00 € | 15. Februar |
§ 4 Gebühren Mitglieder(gilt nur für ordentliche Mitglieder und JC-Mitglieder mit Ausbildungspauschale, eine gewerbliche Nutzung der Liege- und Stellplätze durch Mitglieder ist nicht zulässig)
§ 4.1 Liege- und Stellplätze
| Fälligkeit | ||
| Stegliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 12,00 €/ Halbjahr | 30.Mai |
| Hallenliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 12,00 €/ Halbjahr | 30.Oktober |
| Trockenliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 6,00 €/ Halbjahr | 30.Mai bzw. 30.Oktober |
| Stellplatz Bootshänger je m² Grundfläche des Hängers (Lüa x Büa) | 6,00 €/ Halbjahr | 30.Mai bzw. 30.Oktober |
§ 4.2 Nutzung clubeigener Bootshänger und Schränke
| Fälligkeit | ||
| Bootshänger gebremst | 0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €) | sofort |
| Garderobenschrank (abschließbar) | 10,00 €/ Jahr | 15.Februar |
§ 4.3 Ausleihe des Clubschlüssels
| Fälligkeit | ||
| nur an Clubmitglieder | 10,00 € Kaution | sofort |
| Juniorenclubmitglieder (nur mit Zustimmung des Trainerrates) | 10,00 € Kaution | sofort |
§ 4.4 Aus- und Weiterbildung
Juniorenmitgliedern (mit mind. 2 jähriger Mitgliedschaft), die den A-Schein-Lehrgang bei der 1. Prüfung bestehen, werden auf Antrag für die kommenden 3 Jahre der Jahresmitgliedsbeitrag bis zur Höhe des entrichteten Lehrgangsbeitrages (Theorielehrgang ohne Prüfungskosten) erlassen.
§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde (sofort fällig)
| Bootsliegeplatz incl. Strom (Steg+Trocken; ab 8. Tag nur nach Zustimmung des Clubrates) | 1,00 €/ Tag und Meter Bootslänge |
| Nutzung der Dusche | 1,00 €/ Tag und Person |
| Bootsslippanlage ohne Wagen und Winde | 5,00 € |
| Bootsslippanlage mit Wagen, Winde und Kran | 30,00 € |
| Zelten im Clubgelände | 1,00 €/ Tag und Person |
| Parken im Clubgelände | 2,00 €/ Tag und Auto 1,00 €/ Tag und Trailer |
| großer Bootshänger gebremst, nur nach Zustimmung des Clubrates | 0,25 €/ km (jedoch mind. 55,00 €) |
| Jollenkreuzer Greif | 100,00 €/Tag und Kaution 300,00 € |
| Jollen Ixylon | 50,00 €/Tag und Kaution 150,00 € |
§ 6 Allgemeine Gebühren
§ 6.1 Nutzung Clubraum
| Fälligkeit | ||
| für ordentliche Clubmitglieder | Kalt 25,00 € warm 40,00 € | 4 Wochen |
| für Sonstige und Clubfremde | Kalt 60,00 € warm 80,00 € | sofort |
§ 6.2 Nutzung Sportboote des SCW
Nutzungsgebühren werden für Clubmitglieder nur bei privater Ausleihe, nicht bei organisiertem Training bzw. bei Regatten im Auftrag des Clubs erhoben.
* Eine Jahresnutzung von Vereinsbooten sowie die Nutzung für Regatten sind nur nach Abschluss eines Chartervertrag möglich.
| Jollenkreuzer "Greif" | XY/Pirat | 420er | Optimist | Bootsmotor | Fälligkeit | |
| Clubmitglieder | 18,00 €/Tag oder 10,00 € bis 5 Std. 30,00 € für Wochenende (Sa-So) | 6,00 €/ Tag | - | 3,00 €/ Tag | 6,00 €/ Tag | 4 Wochen |
| JC Mitglieder mit Ausbildungs- pauschale | wie Clubmitglieder (s.o.) auf Antrag bei org. Fahrt 1 Woche/ Jahr frei | 3,00 €/ Tag | - | 1,00 €/ Tag | 4,00 €/ Tag | 4 Wochen |
| Außerordentliche Mitglieder | 31,00 €/Tag | 8,00 €/ Tag | - | - | - | sofort |
| Kaution | 300,00 € | 100,00 € | - | - | - | vor Nutzung |
| Jahresnutzung mit Chartervertrag* | 300,00 €/ Jahr | 100,00 €/ Jahr | 60,00 €/ Jahr | 40,00 €/ Jahr | - | 30. März |
§ 7 VMI-Leistungen
| Erwachsene | 30 Pflichtstunden im Jahr |
| Ehepaare und Gleichgestellte | 30 Pflichtstunden im Jahr |
| Für Mitglieder ab dem 68. Lebensjahr entfallen die VMI Pflichtstunden | |
§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge
| Nichtleistung Clubraumreinigung | 15,00 €/ Reinigungstermin |
| Nichtleistung Stegdienst (mindestens 1 Woche p.a. pro Mitglied) | 25,00 € p.a. |
| Nichtleistung VMI Stunden | 15,00 €/ Stunde |
| Beitrags- und Gebührenschuld (verspätete Zahlung) | 10 % der Schuld/ Monat Verzug |
Die Zahlung sämtlicher Beiträge und Gebühren bitte über unser Vereinskonto realisieren (Ostsächsische Sparkasse Dresden, BLZ 850 503 00, Kto. 3120 2198 00 - bitte konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Einzahler und zum Einzahlungsgrund machen, damit die Beträge ordnungsgemäß gebucht werden können).



