Termine: Fr 17. Sep 19:00 Kleiner Clubrat (Winterliegeplan) + Fr 17. Sep 19:30 Clubabend (Strommeisterschaft, Beschluss Winterliegeplan) + Fr 24. Sep 17:00 Arbeitseinsatz Vorbereitung Strommeisterschaft + Sa 25. Sep 13:00 Strommeisterschaft (1. und 2.Wettfahrt) + So 26. Sep 10:00 Strommeisterschaft (3.Wettfahrt) + Fr 1. Okt 17:00 Arbeitseinsatz Vorbereitung Halle + Sa 2. Okt 10:00 Absegeln + Mi 6. Okt 19:00 Clubrat (Vorbereitung Jahreshauptversammlung) +
Segelclub Dresden Wachwitz e.V.
Wimpel
Kleiner Clubrat (Winterliegeplan)
Fr 17. Sep 19:00
Clubabend (Strommeisterschaft, Beschluss Winterliegeplan)
Fr 17. Sep 19:30

Gebührenordnung des Segelclub Dresden-Wachwitz e.V.

Stand Jahreshauptversammlung 2009

§ 1 Mitgliedsbeiträge

  Fälligkeit
Erwachsene84,- €15. Februar
Ehepaare / Gleichgestellte108,-€15. Februar
Kinder / Jugendliche42,- €15. Februar
Außerordentl. Mitglieder66,- €15. Februar
Außerordentl. Ehepaare / Gleichgestellte72,- €15. Februar
Ordentliche und Außerordentliche Mitglieder mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 6.700,00 €/Jahr zahlen 50 % des zutreffenden Beitrages, jedoch mindestens 42,00 €. Die Höhe des Jahres-Mitgliedsbeitrages richtet sich grundsätzlich - mit nachstehenden Ausnahmen - nach dem Mitgliederstatus zu Jahresbeginn. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Beitragsjahr oder bei Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe werden Jahresbeiträge daher nicht ermäßigt. Neu aufgenommene Mitglieder entrichten Mitgliedsbeitrag zeitanteilig ab Beginn der Anwärterschaft; Mitglieder, die in eine höhere Beitragsgruppe wechseln, entrichten den Differenzbetrag zeitanteilig ab Wechsel des Mitgliederstatus. Die zeitanteilige Berechnung erfolgt nach vollen Monaten jeweils ab dem auf die Aufnahme/Änderung folgenden Monatsersten.

§ 2 Beitrittsgebühren (zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag)

  Fälligkeit
ordentliche Mitglieder2 Jahresmitgliedsbeiträge (2 JMB)4 Wochen
nach Aufnahme
Jugendliche1 Jahresmitgliedsbeitrag
(mind. 3 Jahre Mitgliedschaft Juniorenclub, sonst 2 JMB)
4 Wochen
nach Aufnahme
Bei Wechsel des Mitgliederstatus Differenz von AO zu OM muss Beitrittsgebühr angepasst werden (2 JMB). Die Aufnahmegebühr wird durch die Anwärter als Kaution hinterlegt, wenn Nutzungen gemäß Punkte 4 und 6 erfolgen. Für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits früher mindestens zwei Jahre ordentliches Clubmitglied oder JC-Mitglied waren, kann die Beitrittsgebühr auf Antrag und Bestätigung durch den Clubrat erlassen oder ermäßigt werden.

§ 3 Jahresausbildungspauschale JC

 1 Kindjedes weitere KindFälligkeit
Kinder von Clubmitgliedern54,00 €51,00 €15. Februar
andere Kinder und Jugendliche69,00 €66,00 €15. Februar
Die Jahresausbildungspauschale wird zusätzlich bei Teilnahme am Trainingsprogramm des JC erhoben. Auf besonderen Antrag an den Clubrat kann die Pauschale in 2 Raten gezahlt werden (fällig 01. Mai und 01.September).

§ 4 Gebühren Mitglieder

§ 4.1 Liege- und Stellplätze

  Fälligkeit
Stegliegeplatz je vollen m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa)12,00 €/
Halbjahr
30.Mai
Hallenliegeplatz je vollen m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa)12,00 €/
Halbjahr
30.Oktober
Trockenliegeplatz je vollen m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa)6,00 €/
Halbjahr
30.Mai bzw. 30.Oktober
Stellplatz Bootshänger je vollen m² Grundfläche des Hängers (Lüa x Büa)6,00 €/
Halbjahr
30.Mai bzw. 30.Oktober
Die Gebühr für den Stellplatz eines Bootshängers wird von Trockenliegern, die ihr Boot in aller Regel auf dem Bootshänger abstellen, nicht erhoben.

§ 4.2 Nutzung clubeigener Bootshänger und Schränke

  Fälligkeit
großer Bootshänger gebremst0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €)sofort
Doppelstockhänger gebremst0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €)sofort
Kleiner Bootshänger ungebremst0,10 €/ km (jedoch mind. 10,00 €)sofort
Opti-Bootshänger, gebremst0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €)sofort
Garderobenschrank (abschließbar)10,00 €/ Jahr15.Februar

§ 4.3 Ausleihe des Clubschlüssels

  Fälligkeit
nur an Clubmitglieder10,00 € Kautionsofort
Juniorenclubmitglieder (nur mit Zustimmung des Trainerrates)10,00 € Kautionsofort

§ 4.4 Aus- und Weiterbildung

Juniorenmitgliedern (mit mind. 2 jähriger Mitgliedschaft), die den A-Schein-Lehrgang bei der 1. Prüfung bestehen, werden auf Antrag für die kommenden 3 Jahre der Jahresmitgliedsbeitrag bis zur Höhe des entrichteten Lehrgangsbeitrages (Theorielehrgang ohne Prüfungskosten) erlassen.

§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde (sofort fällig)

Bootsliegeplatz (Steg+Trocken) bis zu 7 Tagen für Kurzzeitgäste0,50 €/ Tag und Meter Bootslänge
Bootsliegeplatz (Steg+Trocken) ab 8. Tag für Langzeitgäste nur nach Zustimmung des Clubrates1,00 €/ Tag und Meter Bootslänge
Nutzung der E- Anlage0,50 €/ Tag
Nutzung der Dusche0,50 €/ Tag und Person
Bootsslippanlage ohne Wagen und Winde5,00 €
Bootsslippanlage mit Wagen, Winde und Kran30,00 €
Zelten im Clubgelände1,00 €/ Tag und Person
Parken im Clubgelände2,00 €/ Tag und Auto
großer Bootshänger gebremst, nur nach Zustimmung des Clubrates0,25 €/ km (jedoch mind. 55,00 €)
Jollenkreuzer Greif100,00 €/Tag und Kaution 300,00 €
Jollen Ixylon50,00 €/Tag und Kaution 150,00 €

§ 6 Allgemeine Gebühren

§ 6.1 Nutzung Clubraum

  Fälligkeit
für ordentliche ClubmitgliederKalt 25,00 €     warm 40,00 €4 Wochen
für Sonstige und ClubfremdeKalt 60,00 €     warm 80,00 €sofort

§ 6.2 Nutzung Sportboote des SCW

Nutzungsgebühren werden für Clubmitglieder nur bei privater Ausleihe, nicht bei organisiertem Training bzw. bei Regatten im Auftrag des Clubs erhoben.
 Jollenkreuzer "Greif"JollenOptimistBootsmotorFälligkeit
Clubmitglieder18,00 €/Tag oder
10,00 € bis 5 Std.
30,00 € für Wochenende (Sa-So)
6,00 €/
Tag
3,00 €/
Tag
6,00 €/
Tag
4 Wochen
JC Mitglieder mit Ausbildungs-
pauschale
wie Clubmitglieder (s.o.)
auf Antrag bei org. Fahrt
1 Woche/ Jahr frei
3,00 €/
Tag
1,00 €/
Tag
4,00 €/
Tag
4 Wochen
100,00 €
Kaution
50,00 €
Kaution
-vor Nutzung
Außerordentliche
Mitglieder
31,00 €/Tag8,00 €/
Tag
--sofort
Bei einem Jahresnutzungsvertrag für ein Charterjolle beträgt die jährliche Gebühr 100,00 € (Fälligkeit 30.März). Charterer, die mit ihren Jollen regelmäßig am Trainingsbetrieb des JC teilnehmen, erhalten hierauf auf Antrag im Dezember des jeweiligen Jahres eine Rückerstattung von 40,00 EUR.

§ 7 VMI-Leistungen

Erwachsene30 Pflichtstunden im Jahr
Ehepaare und Gleichgestellte30 Pflichtstunden im Jahr
Für Mitglieder ab dem 68. Lebensjahr entfallen die VMI Pflichtstunden

§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge

Nichtleistung Clubraumreinigung15,00 €/ Reinigungstermin
Nichtleistung Stegdienst (mindestens 1 Woche p.a. pro Mitglied)25,00 € p.a.
Nichtleistung VMI Stunden (1. – 25. Pflichtstunde)15,00 €/ Stunde
Nichtleistung VMI Stunden (26. – 50. Pflichtstunde)8,00 €/ Stunde
Beitrags- und Gebührenschuld (verspätete Zahlung)10 % der Schuld/ Monat Verzug
Die Zahlung sämtlicher Beiträge und Gebühren bitte über unser Vereinskonto realisieren (Ostsächsische Sparkasse Dresden, BLZ 850 503 00, Kto. 3120 2198 00 - bitte konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Einzahler und zum Einzahlungsgrund machen, damit die Beträge ordnungsgemäß gebucht werden können).
Segelclub Dresden-Wachwitz e.V.
Dresden, 01326
Pillnitzer Landstraße 156a
1. Vorsitzender: Thomas Eggerichs
2. Vorsitzende: Iris Bönisch
Schatzmeister: Thomas Weihermüller
Geschäftszeiten (Clubrat):
1. Mittwoch und 3. Freitag im Monat
jeweils 19 bis 20 Uhr

Eingetragen im Vereinsregister beim Kreisgericht Dresden: I/17
DSV: SC 013, SVS: 009, LSBS: 26046, KSB: 046
 
Ostsächsische Sparkasse Dresden
BLZ 850 503 00
Kontonummer: 312 021 98 00

Sie erreichen uns telefonisch bzw. per Mail:
Info-Telefon: 0351 268 88 19, info,
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