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§ 1 Mitgliedsbeiträge
§ 2 Beitrittsgebühren
§ 3 Jahresausbildungspauschale JC
§ 4 Gebühren Mitglieder
§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde
§ 6 Allgemeine Gebühren
§ 7 VMI-Leistungen
§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge

Stand 01. Januar 2024

§ 1 Mitgliedsbeiträge

    Fälligkeit
Erwachsene 120,- € 15. Februar
Ehepaare / Gleichgestellte 156,- € 15. Februar
Kinder / Jugendliche 60,- € 15. Februar
Ordentliche Mitglieder mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 6.700,00 €/ Jahr zahlen 50 % des zutreffenden Beitrages, jedoch mindestens den Beitrag für Kinder/Jugendliche. Die Höhe des Jahres-Mitgliedsbeitrages richtet sich grundsätzlich - mit nachstehenden Ausnahmen - nach dem Mitgliederstatus zu Jahresbeginn. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im laufenden Beitragsjahr oder bei Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe werden Jahresbeiträge daher nicht ermäßigt. Neu aufgenommene Mitglieder entrichten Mitgliedsbeitrag zeitanteilig ab Beginn der Anwärterschaft; Mitglieder, die in eine höhere Beitragsgruppe wechseln, entrichten den Differenzbetrag zeitanteilig ab Wechsel des Mitgliederstatus. Die zeitanteilige Berechnung erfolgt nach vollen Monaten jeweils ab dem auf die Aufnahme/Änderung folgenden Monatsersten.

§ 2 Beitrittsgebühren (zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag)

Wer als ordentliches Mitglied aufgenommen wird, zahlt einen Betrag in Höhe von 2 Jahres-Mitgliedsbeiträgen (2 JMB) als Beitrittsgebühr. Die Aufnahmegebühr wird durch die Anwärter als Kaution hinterlegt, wenn Nutzungen gemäß Punkte 4 und 6 erfolgen.
Die Beitrittsgebühr entfällt für Jugendliche, die mindestens 18 Monate Mitglied des Juniorenclubs des SCW waren und für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits früher mindestens zwei Jahre ordentliches Clubmitglied oder JC-Mitglied waren. Beitrittsgebühren werden binnen vier Wochen nach Aufnahme fällig.

§ 3 Jahresausbildungspauschale JC

  Kind Fälligkeit
Kinder von Clubmitgliedern 64,00 € 15. Februar
andere Kinder und Jugendliche 79,00 € 15. Februar

Die Jahresausbildungspauschale wird zusätzlich bei Teilnahme am Trainingsprogramm des JC erhoben. Auf Antrag an den Clubrat kann die Pauschale in 2 Raten gezahlt werden (fällig 01. Mai und 01.September). Für Regatta-Nutzung (hochwertige Boote) wird ein Chartervertrag mit zusätzlicher Nutzungsgebühr abgeschlossen (siehe Punkt 6.2). Der Chartervertrag beinhaltet auch die kostenfreie Nutzung der Doppelhänger zu Regattten und Trainingslagern in Deutschland.

§ 4 Gebühren Mitglieder

§ 4.1 Liege- und Stellplätze (gilt nur für ordentliche Mitglieder und JC-Mitglieder mit Ausbildungspauschale, eine gewerbliche Nutzung der Liege- und Stellplätze durch Mitglieder ist nicht zulässig)

    Fälligkeit
Stegliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) 10,00 €/
Halbjahr
30.Mai
Hallenliegeplatz Winterhalbjahr je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) 14,00 €/
Halbjahr
30.Oktober
Hallenliegeplatz Sommerhalbjahr SUP je Brett 40,00 €/
Halbjahr
30.Mai
Trockenliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) 10,00 €/
Halbjahr
30.Mai bzw. 30.Oktober
Stellplatz Bootshänger je m² Grundfläche des Hängers (Lüa x Büa) 10,00 €/
Halbjahr
30.Mai bzw. 30.Oktober

Die Gebühr für den Stellplatz eines Bootshängers wird von Trockenliegern, die ihr Boot in aller Regel auf dem Bootshänger abstellen, nicht erhoben. Bewilligung eines Antrags auf Liege- oder Stellplatz verpflichtet unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zur Zahlung.

§ 4.2 Nutzung clubeigener Bootshänger und Schränke

    Fälligkeit
Bootshänger gebremst 0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €) sofort
Garderobenschrank (abschließbar) 10,00 €/ Jahr 15.Februar

§ 4.3 Ausleihe des Clubschlüssels

    Fälligkeit
nur an Clubmitglieder 10,00 € Kaution sofort
Juniorenclubmitglieder (nur mit Zustimmung des Trainerrates) 10,00 € Kaution sofort

§ 4.4 Aus- und Weiterbildung

Mitgliedern (mit mind. 2 jähriger Mitgliedschaft), die den SBF-Binnen-Lehrgang bei der 1. Prüfung bestehen, werden auf Antrag für die kommenden 3 Jahre der Jahresmitgliedsbeitrag bis zur Höhe des entrichteten Lehrgangsbeitrages (Theorielehrgang ohne Prüfungskosten) erlassen.

§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde (sofort fällig)

Sommersaison-Gastliegeplatz am Steg incl. Strom und Dusche Gebühr nach Nr. 4.1 plus 470 EUR fix
Bootsliegeplatz excl. Strom (Steg+Trocken; ab 8. Tag nur nach Zustimmung des Clubrates)

1,00 €/ Tag und Meter Bootslänge

Stromanschluss 1,00 €/Nacht
Nutzung der Dusche 1,00 €/ Duschvorgang
Bootsslippanlage ohne Wagen 5,00 €

Bootsslippanlage mit vereinseigenem Slipwagen

50,00 €
Übernachtung im Clubgelände 5,00 €/ Tag und Person
Parken im Clubgelände 2,00 €/ Tag und Auto
2,00 €/ Tag und Trailer
Jollenkreuzer Greif 100,00 €/Tag und Kaution 300,00 €
Jollen Ixylon 50,00 €/Tag und Kaution 150,00 €

§ 6 Allgemeine Gebühren

§ 6.1 Nutzung Clubraum

    Fälligkeit
für ordentliche Clubmitglieder Kalt 40,00 €     warm 80,00 € 4 Wochen
für Sonstige und Clubfremde Kalt 100,00 €     warm 150,00 € sofort

§ 6.2 Nutzung Sportboote des SCW

Nutzungsgebühren werden für Clubmitglieder nur bei privater Ausleihe, nicht bei organisiertem Training bzw. bei Regatten im Auftrag des Clubs erhoben.

  Jollenkreuzer "Greif"

Ixylon/
Pirat

Regatta-
Ixylon 2)
420er Optimist Bootsmotor / SUP Fälligkeit
Clubmitglieder 18,00 €/Tag oder
10,00 € bis 5 Std.
30,00 € für Wochenende (Sa-So)
6,00 €/
Tag
6,00 € / Tag entfällt 3,00 €/
Tag
6,00 €/
Tag
4 Wochen
JC Mitglieder mit Ausbildungs-
pauschale
wie Clubmitglieder (s.o.)
auf Antrag bei org. Fahrt
1 Woche/ Jahr frei
3,00 €/
Tag
3,00 € / Tag entfällt 1,00 €/
Tag
4,00 €/
Tag
4 Wochen
Kaution 300,00 € 100,00 € 100,00 € - - - vor Nutzung
Jahresnutzung mit Chartervertrag 1) 300,00 €/ Jahr 100,00 €/ Jahr
mit Motor
180,00 €/ Jahr
200€ / Jahr 100,00 €/
Jahr
40,00 €/
Jahr
- 30. März

1) Eine Jahresnutzung von Vereinsbooten sowie die Nutzung für Regatten sind nur nach Abschluss eines Chartervertrag möglich. Charterer, die mit ihren Jollen regelmäßig am Trainingsbetrieb des JC teilnehmen, erhalten hierauf auf Antrag im Dezember des jeweiligen Jahres eine Rückerstattung von 40,00 € (ausgenommen Optis).

2) Ausschließlich zur Regatta- und Trainingsnutzung

§ 7 Gemeinnützige Pflicht-Arbeitsstunden

Gemeinnützige Pflicht-Arbeitsstunden und Stegkontrolldienst haben nur solche Mitglieder zu leisten, die in der vorangegangenen Wintersaison Hallenliegeplätze oder in der laufenden Sommersaison Steg- oder Trockenliegeplätze des Vereins genutzt oder für ein vereinseigenes Sportboot eine Jahresnutzung mit Chartervertrag vereinbart haben. Es sind jedoch alle Vereinsmitglieder angehalten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Pflege, Erhaltung und Erweiterung der Vereinsanlagen zu beteiligen.

Erwachsene 20 Pflichtstunden im Jahr
Ehepaare und Gleichgestellte 20 Pflichtstunden im Jahr
Für Mitglieder ab dem 68. Lebensjahr entfallen die VMI Pflichtstunden

§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge

Nichtleistung Stegdienst 50,00 € p.a.
Nichtleistung VMI Stunden 15,00 €/ Stunde
Beitrags- und Gebührenschuld (verspätete Zahlung) 10 % der Schuld/ Monat Verzug

Die Zahlung sämtlicher Beiträge und Gebühren bitte über unser Vereinskonto realisieren (Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE25 8505 0300 3120 2198 00, BIC: OSDDDE81XXX - bitte konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Einzahler und zum Einzahlungsgrund machen, damit die Beträge ordnungsgemäß gebucht werden können).