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§ 1 Mitgliedsbeiträge
§ 2 Beitrittsgebühren
§ 3 Jahresausbildungspauschale JC
§ 4 Gebühren Mitglieder
§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde
§ 6 Allgemeine Gebühren
§ 7 VMI-Leistungen
§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge
§ 1 Mitgliedsbeiträge
Fälligkeit | ||
Erwachsene | 120,- € | 15. Februar |
Ehepaare / Gleichgestellte | 156,- € | 15. Februar |
Kinder / Jugendliche | 60,- € | 15. Februar |
§ 2 Beitrittsgebühren (zusätzlich zum Jahresmitgliedsbeitrag)
Die Beitrittsgebühr entfällt für Jugendliche, die mindestens 18 Monate Mitglied des Juniorenclubs des SCW waren und für Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bereits früher mindestens zwei Jahre ordentliches Clubmitglied oder JC-Mitglied waren. Beitrittsgebühren werden binnen vier Wochen nach Aufnahme fällig.
§ 3 Jahresausbildungspauschale JC
Kind | Fälligkeit | |
Kinder von Clubmitgliedern | 64,00 € | 15. Februar |
andere Kinder und Jugendliche | 79,00 € | 15. Februar |
Die Jahresausbildungspauschale wird zusätzlich bei Teilnahme am Trainingsprogramm des JC erhoben. Auf Antrag an den Clubrat kann die Pauschale in 2 Raten gezahlt werden (fällig 01. Mai und 01.September). Für Regatta-Nutzung (hochwertige Boote) wird ein Chartervertrag mit zusätzlicher Nutzungsgebühr abgeschlossen (siehe Punkt 6.2). Der Chartervertrag beinhaltet auch die kostenfreie Nutzung der Doppelhänger zu Regattten und Trainingslagern in Deutschland.
§ 4 Gebühren Mitglieder
§ 4.1 Liege- und Stellplätze (gilt nur für ordentliche Mitglieder und JC-Mitglieder mit Ausbildungspauschale, eine gewerbliche Nutzung der Liege- und Stellplätze durch Mitglieder ist nicht zulässig)
Fälligkeit | ||
Stegliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 10,00 €/ Halbjahr |
30.Mai |
Hallenliegeplatz Winterhalbjahr je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 14,00 €/ Halbjahr |
30.Oktober |
Hallenliegeplatz Sommerhalbjahr SUP je Brett | 40,00 €/ Halbjahr |
30.Mai |
Trockenliegeplatz je m² Grundfläche des Bootes (Lüa x Büa) | 10,00 €/ Halbjahr |
30.Mai bzw. 30.Oktober |
Stellplatz Bootshänger je m² Grundfläche des Hängers (Lüa x Büa) | 10,00 €/ Halbjahr |
30.Mai bzw. 30.Oktober |
Die Gebühr für den Stellplatz eines Bootshängers wird von Trockenliegern, die ihr Boot in aller Regel auf dem Bootshänger abstellen, nicht erhoben. Bewilligung eines Antrags auf Liege- oder Stellplatz verpflichtet unabhängig von der tatsächlichen Nutzung zur Zahlung.
§ 4.2 Nutzung clubeigener Bootshänger und Schränke
Fälligkeit | ||
Bootshänger gebremst | 0,20 €/ km (jedoch mind. 15,00 €) | sofort |
Garderobenschrank (abschließbar) | 10,00 €/ Jahr | 15.Februar |
§ 4.3 Ausleihe des Clubschlüssels
Fälligkeit | ||
nur an Clubmitglieder | 10,00 € Kaution | sofort |
Juniorenclubmitglieder (nur mit Zustimmung des Trainerrates) | 10,00 € Kaution | sofort |
§ 4.4 Aus- und Weiterbildung
Mitgliedern (mit mind. 2 jähriger Mitgliedschaft), die den SBF-Binnen-Lehrgang bei der 1. Prüfung bestehen, werden auf Antrag für die kommenden 3 Jahre der Jahresmitgliedsbeitrag bis zur Höhe des entrichteten Lehrgangsbeitrages (Theorielehrgang ohne Prüfungskosten) erlassen.
§ 5 Gebühren Gäste / Clubfremde (sofort fällig)
Sommersaison-Gastliegeplatz am Steg incl. Strom und Dusche | Gebühr nach Nr. 4.1 plus 470 EUR fix |
Bootsliegeplatz excl. Strom (Steg+Trocken; ab 8. Tag nur nach Zustimmung des Clubrates) |
1,00 €/ Tag und Meter Bootslänge |
Stromanschluss | 1,00 €/Nacht |
Nutzung der Dusche | 1,00 €/ Duschvorgang |
Bootsslippanlage ohne Wagen | 5,00 € |
Bootsslippanlage mit vereinseigenem Slipwagen |
50,00 € |
Übernachtung im Clubgelände | 5,00 €/ Tag und Person |
Parken im Clubgelände | 2,00 €/ Tag und Auto 2,00 €/ Tag und Trailer |
Jollenkreuzer Greif | 100,00 €/Tag und Kaution 300,00 € |
Jollen Ixylon | 50,00 €/Tag und Kaution 150,00 € |
§ 6 Allgemeine Gebühren
§ 6.1 Nutzung Clubraum
Fälligkeit | ||
für ordentliche Clubmitglieder | Kalt 40,00 € warm 80,00 € | 4 Wochen |
für Sonstige und Clubfremde | Kalt 100,00 € warm 150,00 € | sofort |
§ 6.2 Nutzung Sportboote des SCW
Nutzungsgebühren werden für Clubmitglieder nur bei privater Ausleihe, nicht bei organisiertem Training bzw. bei Regatten im Auftrag des Clubs erhoben.
Jollenkreuzer "Greif" |
Ixylon/ |
Regatta- Ixylon 2) |
420er | Optimist | Bootsmotor / SUP | Fälligkeit | |
Clubmitglieder | 18,00 €/Tag oder 10,00 € bis 5 Std. 30,00 € für Wochenende (Sa-So) |
6,00 €/ Tag |
6,00 € / Tag | entfällt | 3,00 €/ Tag |
6,00 €/ Tag |
4 Wochen |
JC Mitglieder mit Ausbildungs- pauschale |
wie Clubmitglieder (s.o.) auf Antrag bei org. Fahrt 1 Woche/ Jahr frei |
3,00 €/ Tag |
3,00 € / Tag | entfällt | 1,00 €/ Tag |
4,00 €/ Tag |
4 Wochen |
Kaution | 300,00 € | 100,00 € | 100,00 € | - | - | - | vor Nutzung |
Jahresnutzung mit Chartervertrag 1) | 300,00 €/ Jahr | 100,00 €/ Jahr mit Motor 180,00 €/ Jahr |
200€ / Jahr | 100,00 €/ Jahr |
40,00 €/ Jahr |
- | 30. März |
1) Eine Jahresnutzung von Vereinsbooten sowie die Nutzung für Regatten sind nur nach Abschluss eines Chartervertrag möglich. Charterer, die mit ihren Jollen regelmäßig am Trainingsbetrieb des JC teilnehmen, erhalten hierauf auf Antrag im Dezember des jeweiligen Jahres eine Rückerstattung von 40,00 € (ausgenommen Optis).
2) Ausschließlich zur Regatta- und Trainingsnutzung
§ 7 Gemeinnützige Pflicht-Arbeitsstunden
Gemeinnützige Pflicht-Arbeitsstunden und Stegkontrolldienst haben nur solche Mitglieder zu leisten, die in der vorangegangenen Wintersaison Hallenliegeplätze oder in der laufenden Sommersaison Steg- oder Trockenliegeplätze des Vereins genutzt oder für ein vereinseigenes Sportboot eine Jahresnutzung mit Chartervertrag vereinbart haben. Es sind jedoch alle Vereinsmitglieder angehalten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv an der Pflege, Erhaltung und Erweiterung der Vereinsanlagen zu beteiligen.
Erwachsene | 20 Pflichtstunden im Jahr |
Ehepaare und Gleichgestellte | 20 Pflichtstunden im Jahr |
Für Mitglieder ab dem 68. Lebensjahr entfallen die VMI Pflichtstunden |
§ 8 Versäumnisgebühren / -zuschläge
Nichtleistung Stegdienst | 50,00 € p.a. |
Nichtleistung VMI Stunden | 15,00 €/ Stunde |
Beitrags- und Gebührenschuld (verspätete Zahlung) | 10 % der Schuld/ Monat Verzug |
Die Zahlung sämtlicher Beiträge und Gebühren bitte über unser Vereinskonto realisieren (Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE25 8505 0300 3120 2198 00, BIC: OSDDDE81XXX - bitte konkrete und nachvollziehbare Angaben zum Einzahler und zum Einzahlungsgrund machen, damit die Beträge ordnungsgemäß gebucht werden können).